Im Nachgang zu den FN-Tagungen, die in diesem Jahr virtuell stattfinden mussten, hat der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) im schriftlichen Umlaufverfahren über verschiedenen Änderungen der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) abgestimmt. Diese werden bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Was sich im Wesentlichen ändern wird, gibt es hier von A bis Z.
Außer Konkurrenz
Die Chance „außer Konkurrenz“ zu starten, ist bei den Reitern gut angekommen. Außer Konkurrenz starten dürfen Reiter, die aufgrund einer zu hohen Leistungsklassen laut LPO in dieser Prüfung nicht startberechtigt wären, sofern der Veranstalter dies in der Ausschreibung zulässt. Um die Teilnahmekriterien besser kontrollieren zu können, ist eine reguläre Nennung oder Nachnennung notwendig. Dies wurde nun auch in § 66.6 nochmals klargestellt. Dafür dürfen Teilnehmer künftig nach dem Start außer Konkurrenz auf dem demselben Turnier mit demselben Pferd auch an weiteren Prüfungen der entsprechenden Disziplin teilnehmen (§ 66). Das war bisher nicht gestattet. Das heißt, dass zum Beispiel ein Reiter der Leistungsklasse vier mit einem Korrekturpferd zunächst außer Konkurrenz in einer A*-Prüfung und später noch regulär im L-Springen starten könnte.
Beinschutz
Ab 2021 gilt im internationalen FEI-Reglement im Springen ein Verbot von Hinterbeingamaschen mit bestimmten Verschnallungsarten, die den Bewegungsablauf an den Hinterbeinen beeinflussen können. Die LPO übernimmt diese FEI-Regeln für Springprüfungen der Klassen E bis S. Die Streichkappen-Regelung für Springpferdeprüfungen bleibt dagegen wie gehabt. Weiterhin gilt – wie schon seit der LPO 2018 -, dass jeglicher Beinschutz nur korrekt angelegt verwendet werden und mit dem Betreten des Vorbereitungsplatzes Springen grundsätzlich nicht mehr verändert werden darf. Welcher Beinschutz ab 2021 erlaubt ist, führt §70 der LPO im Detail auf, auch nachzulesen im LPO-Ausrüstungskatalog (Die überarbeitete Version erscheint Anfang Dezember).
Nenngeld
Die leider immer häufiger festzustellende schlechte Starterfüllung in Prüfungen bis Klasse S hat bei vielen Veranstaltern zu Mindereinnahmen geführt. Da es gerade in Corona-Zeiten schwierig ist, Veranstalter zu motivieren, sieht die LPO ab 2021 vor, dass der Veranstalter bei einer Dotierung von bis zu 4.000 Euro (statt bisher 1.500 Euro) per Ausschreibung festlegen kann, dass ein „Einsatz“ fällig wird – also keine in Nenn- und Startgeld gesplittete Teilnehmergebühr.
Generelle Helmpflicht
Sicherheit geht vor. Gerade hat die FEI noch einmal die Helmpflicht bekräftigt. Die LPO passt § 68 daher dem internationalen Reglement insofern an, dass das Tragen eines Reithelms nicht nur im Springen und bei Geländeritten, sondern ab 2021 auch in der Dressur in allen Altersklassen vorgeschrieben ist.
Ponymessen
Hier erfolgte eine Angleichung an die FEI-Vorgaben zum Ponymessen. Demnach hat eine von einer anderen (ausländischen) FN ausgestellte nationale Messbescheinigung nach wie vor im Geltungsbereich der LPO keine Gültigkeit. Eine internationale FEI-Messbescheinigung gemäß VetRG FEI ab dem Jahr 2020 wird jedoch anerkannt. Das Ergebnis einer FEI-Messung gilt verbindlich auch für den LPO-Geltungsbereich. Das Ergebnis einer Pony-Messung (Messbescheinigung) ist der FN in jedem Fall durch die jeweilige Landeskommission mitzuteilen.
Ponyprüfungen
Um den Ponysport zu fördern, ist ab 2021 die Teilnahme an Dressurpferde- und Springpferdeprüfungen der Klasse A künftig auch für sechsjährige Ponys ohne Einschränkung hinsichtlich ihrer Vorerfolge erlaubt, sofern die Ausschreibung nichts anderes vorsieht. Dies gilt analog für siebenjährige Ponys in Dressur-und Springpferdeprüfungen der Klassen L und M (§350/360).
Die LPO reagiert außerdem auf ein Schwinden an reinen Ponyprüfungen, indem sie den „Pony-Ausgleich“ in Springprüfungen der Klasse E bis M dringend empfiehlt (§ 504). Da Ponyreiter immer mehr darauf angewiesen sind, auch gegen Pferde an den Start gehen zu müssen, sollen die Abstände in Kombinationen und/oder Distanzen mit bis zu fünf Galoppsprüngen für Ponys angepasst werden. Bei einer Kombination mit einem Galoppsprung sollte die Distanz um 40 cm verkürzt werden, bei einer Kombination mit zwei Galoppsprüngen um 60 cm.
Punktespringen
Punkte-Springprüfungen werden häufig auch in höheren Klasse ausgeschrieben. Um die Wertigkeit in der jeweiligen Klasse zu erhalten, wurde die Zahl der maximalen Hindernisse von zehn auf zwölf erhöht (§ 524).
Bisher gab es bei Punktespringen keine Regelung zur Platzierungswürdigkeit. Der Beirat Sport war sich allerdings einig, dass jemand mit Minuspunkten auf dem Konto nicht mehr platziert werden sollte. Laut § 59 kommt künftig für eine Platzierung nur noch in Frage, wer mindestens einen Punkt erreicht hat.
Reitstiefel
Leder oder Kunstleder? Die LPO schreibt bei Reitstiefeln kein Material vor. Ab 2021 gilt das auch für Chaps. War hier bisher ausdrücklich von Leder-Chaps die Rede, sind ab dem kommenden Jahr auch Stiefelschäfte aus Kunstleder zulässig, sofern sie optisch einteiligen Reitstiefeln entsprechen.
Schnupperlizenz
Die Schnupperlizenz ist erforderlich für die Teilnahme an Prüfungen der Klasse E gemäß LPO. Reiter mit einer Schnupperlizenz haben automatisch die Leistungsklasse 7, das Mindestalter für die Beantragung ist sechs Jahre. Die Erstausstellung ist kostenlos. Jede Wiederausstellung kostet 10 Euro und kann ab 2021 beliebig oft wiederholt werden. Diese Regelung gilt auch für das Voltigieren und Fahren.
Im § 20 wird nochmals ausdrücklich festgehalten, dass für die Erstausstellung einer Schnupperlizenz kein Reit- oder Fahrabzeichen notwendig ist.
Startfolge
Immer wieder kommt es vor, dass Reiter in zwei direkt aufeinanderfolgenden oder gleichzeitig stattfindenden Prüfungen jeweils mehr als ein Pferd starten. Um Diskussionen zu vermeiden und der Meldestelle die Entscheidung zu erleichtern, gilt für diese Fälle ab 2021 folgende Regelung (§ 48): Die Startfolge in der Prüfung in der höheren Klasse muss eingehalten werden. Die Startfolge in der Prüfung mit der niedrigeren Klasse kann vom Teilnehmer vor Meldeschluss und nach Absprache mit der Meldestelle selbst festgelegt werden. Bei zwei Prüfungen derselben Klasse/Sternekategorie kann der Teilnehmer wählen, in welcher der beiden er seine Startfolge selbst festlegen möchte.
Springprüfung mit direkt anschließendem Stechen
Eine neue Prüfungsform fürs Springen bereichert die LPO, die sich vor allem unter Corona-Bedingungen bewährt hat. Direkt nach einem fehlerfreien Absolvieren des Normalparcours und ohne Verlassen des Normalparcours erhält der Teilnehmer mit der Glocke das Signal, dass er sich zum Stechen qualifiziert hat. Danach hat er 45 Sekunden Zeit, den Stechparcours zu beginnen. Bei Überschreiten dieser Frist, beginnt die Uhr an zu laufen. Der Stechparcours kann vor Beginn des Normalumlaufs besichtigt werden. Sollte kein Teilnehmer den Normalparcours fehlerfrei überwinden, wird nach der Rangierung im Normalparcours platziert (§ 539).
Zwei-Phasen-Springprüfung
Die Zwei-Phasen-Springprüfung wird hinsichtlich Ablauf und Bewertung um eine Variante erweitert. Danach sind in der zweiten Phase alle Teilnehmer startberechtigt. Für die Platzierung zählen die Strafpunkte aus beiden Phasen sowie die Zeit aus der zweiten Phase (§ 525).