Zweite juristische Stellungnahme bestätigt: Tangstedter Pferdesteuerpläne sind frauendiskriminierend und verfassungswidrig. Professor rät Pferdehaltern bei Einführung der Pferdesteuer zur Klage vor Gericht.
Professor Dr. Christian Winterhoff, (apl. Professor der juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen und Rechtsanwalt für Verfassungs- und Verwaltungsrecht in der Sozietät Graf von Westphalen in Hamburg) kommt in seiner „Stellungnahme zur geplanten Pferdesteuer der Gemeinde Tangstedt“ vom 1. März 2017 zu der Erkenntnis, dass die Pferdesteuerpläne der Gemeinde Tangstedt gegen Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz und gegen Art. 13 Abs. 3 der Landesverfassung Schleswig-Holstein verstoßen.
Prof. Winterhoff bestätigt damit die bereits zuvor von Prof. Dr. Jörn Axel Kämmerer von der Bucerius Law School gewonnene Einschätzung, die letzterer in einem mehr als 30-seitigen wissenschaftlichen Gutachten niedergelegt hat: „Auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens liegt es aus unserer Sicht nahe,
dass die betroffenen Pferdehalterinnen und -halter eine Pferdesteuer im Falle ihrer Einführung gerichtlich angreifen sollten.“
Prof. Winterhoff kritisiert nicht nur die geplante Besteuerung des Breitensports. Er greift auch insbesondere die frauendiskriminierende Wirkung der von den Tangstedter Ratsherren geplanten Steuer auf und belegt deren Verfassungswidrigkeit auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.