Mit einer strengeren Corona-Bekämpfungsverordnung reagiert die Landesregierung von Schleswig-Holstein auf die hohen Infektionszahlen. Mit der neuen Verordnung setzt die Landesregierung auch die Beschlüsse des jüngsten Bund-Länder-Gipfels um, darunter eine Ausweitung der 2G-Plus-Regelung.
Diese gilt ab sofort auch für den Sport in Innenbereichen. Teilnehmende müssen künftig zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis ein negatives Testergebnis vorlegen, sofern sie nicht bereits ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben. Eine Ausnahme ist, wenn die Sportausübung für das Tierwohl unerlässlich ist. Hierzu zählt beispielsweise die täglich notwendige Bewegung.
Darüber hinaus gilt bei sämtlichen Veranstaltungen in Innenräumen wieder die Maskenpflicht.
Alle weiteren Infos und Fragestellungen finden Sie in den Corona-FAQ des PSH: https://pferdesportverband-sh.de/verband/service/haeufige-fragen-zur-corona-situation-faq
WICHTIG: Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Kreis, ob die dort gültigen Vorgaben evtl. von denen des Landes abweichen.
Weitere Informationen sowie alle Handlungsleitfäden der FN finden Sie hier: https://www.pferd-aktuell.de/coronavirus