GOT so nicht!

Mit über 60 anderen Verbänden will die FN auf das Problem aufmerksam machen! (Foto: FN)

(Warendorf) Die Diskussionen um die neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) reißen nicht ab. Seit Inkrafttreten der neuen GOT im November 2022 erleben die Tierhalter einen Preisschock. Viele Rechnungen haben sich verdoppelt. Das ist für viele Tierbesitzer nicht mehr leistbar. Eine solche Preisexplosion geht zu Lasten der Tiere und des Tierschutzes. Die Tierärztegebührenordnung (GOT 2022) bedroht viele Vereine, Zuchtbetriebe, Pensions- und Ausbildungsställe und eine ganze Branche in ihrer Existenz und gefährdet die Zukunft des Pferdesports. 

GOT-Unterschriftenaktion vom 30. November 2023 bis 30. Januar 2024

Mit einer groß angelegten Unterschriftenaktion will die FN gemeinsam mit 60 Pferdezucht- und Pferdesportverbänden sowie zahlreichen Vereinen und Betrieben auf das Problem aufmerksam machen. Dafür werden möglichst viele Unterschriften benötigt, die  dann direkt an den für die GOT zuständigen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir übergeben werden. Die Laufzeit der Petition ist vom 30. November 2023 bis 30. Januar 2024. Die Unterschriften können online oder auf Unterschriftenlisten geleistet werden. Jede Stimme zählt!

Jetzt Petition unterschreiben

In Abstimmung mit der FN hat die Vereinigung Deutscher Tierhalter parallel dazu eine Petition beim Petitionsausschuss des Bundestags eingereicht. Auch dafür werden Unterschriften gesammelt. Infos dazu unter www.vdth-ev.de/petition

Die Forderungen gegen die aktuelle Gebührenordnung für Tierärzte sind:

- Die sofortige Überprüfung und Überarbeitung der Gebührensätze hin zu fairen und maßvollen Gebührenerhöhungen.
- Die Anerkennung der Fakten: Pferde sind landwirtschaftliche Nutztiere.
- Die ersatzlose Streichung der Hausbesuchsgebühr.
- Die Rückkehr zu angemessenen Tierarztkosten, die für die vielen Hobbypferdehalter, Vereine und Betriebe der Pferdebranche bezahlbar bleiben.
- Konstruktive Modelle für die Anwesenheit von Tierärzten auf Veranstaltungen.
- Die Einschränkung des billigen Ermessens für die Festlegung von Steigerungsfaktoren.
- Die Verankerung von Transparenz und Verbraucherschutz in der GOT auch für zukünftige Anpassungen.
- Das Ergreifen sofortiger Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der Versorgungssicherheit wie mehr Studienplätze etc.

 

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