Erster Gerichtstermin im Fall Allwörden

Manfred von Allwörden wird vorgeworfen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Ab dem 22. März 2024 beginnt die Verhandlung im Amtsgericht Ratzeburg. (Foto: Archiv | Janne Bugtrup)

(Ratzeburg) Seit September 2021 steht der ehemalige Bäcker-Unternehmer und Holsteiner Züchter Manfred von Allwörden aus Grönwohld aufgrund der Haltungsbedingungen einiger seiner über 1.000 Pferde in der Kritik. Von Allwörden, beziehungsweise seine Mitarbeiter, soll mehrere Pferde über Monate nicht ausreichend versorgt haben. Das Veterinäramt sah Handlungsbedarf und erlegte Auflagen, denen Allwörden anscheinend zu spät oder nicht ausreichend nachgegangen sein soll, schreibt der SHZ. Nun liegt der Fall bei Gericht.

Gegenüber der SHZ bestätigte die zuständigen Staatsanwaltschaft Ratzeburg, vertreten durch Oberstaatsanwalt Christian Braunwart, folgendes: „In sechs rechtlich selbstständigen Fällen im Zeitraum von Juni 2021 bis Oktober 2022 soll der Tatverdächtige jeweils durch Unterlassen Wirbeltieren länger anhaltende oder wiederholende Schmerzen oder Leiden zugefügt zu haben“, so Braunwarth und weiter, „im besagten Tatzeitraum ist es in mehreren Fällen zu schweren Erkrankungen von Tieren aufgrund des Befalls von Parasiten gekommen. Einige mussten als Folge sogar eingeschläfert werden. Durch eine rechtzeitige und regelmäßige Entwurmung wäre das Leid der Tiere vermeidbar gewesen. Die Entwurmung soll der Angeklagte jedoch aus Praktikabilitäts- und Kostengründen unterlassen haben.“ Hinzu käme, dass von Allwörden nicht ausreichend viele und sachkundige Mitarbeiter beschäftigt habe, um bei der Haltung seiner Pferde den tierschutzrechtlichen Mindeststandards gerecht zu werden. „Insgesamt sollen infolge der unterlassenen Entwurmung beziehungsweise unzureichenden Kontrollen des Pflege- und Gesundheitszustandes 14 Tiere eingeschläfert worden sein“, berichtet Braunwarth. Diesen Tatvorwurf gegenüber Manfred von Allwörden bestätigte auch der Lübecker Oberstaatsanwalt Dr. Jens Buscher der BILD.

Bei mehreren angekündigten und unangekündigten Vor-Ort-Kontrollen in der betroffenen Außenstelle des Gestüts im Kreis Herzogtum-Lauenburg sollen weiterhin Missstände geherrscht haben und den Anordnungen daher nicht ausreichend nachgekommen sein. Der Holsteiner Verband wurde ebenfalls informiert und stand von Allwörden mit einem Maßnahmenkatalog beratend zur Seite. Gemeinsam mit dem Gestütseigentümer und einer Arbeitsgruppe, bestehend aus den Personen Dr. Thomas Nissen (Tierwohlbeauftragter), Thies Beuck und Norbert Boley sowie den leitenden Gestütsmitarbeitern wurden die Probleme aufgearbeitet. Darüber hinaus fanden auch Sitzungen mit den zuständigen Veterinärämtern statt. Gemeinsam wurden Haltung- und Managementverbesserungen erarbeitet und auch schon optimiert. In einem finalen Gespräch wurden das Thema Tierwohl nochmals deutlich angesprochen und protokolliert. Dabei wurde von Seiten des Gremiums des Verbandes besonders auf die erforderliche Bestandsreduzierung hingewiesen.

Bereits am 3. Juli 2023 reichte die Staatsanwaltschaft Lübeck Klage ein. Über das Urteil im Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wird nun ab dem 22. März das Amtsgericht Ratzeburg entscheiden. Zwei weitere Verhandlungstage sollen am 10. und 24. April folgen.

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