Verfahren gegen Fünfkämpferin Annika Schleu eingestellt

Das Parcoursspringen wird künftig aus dem Programm des Fünfkampfs gestrichen. (Foto: Stefan Lafrentz)

Nach dem Vorfall im Modernen Fünfkampf bei den Olympischen Spielen in Tokio, wo Annika Schleu versuchte, ein sichtlich verängstigtes Pferd über den Parcours zu zwingen, ist das Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gegen die Athletin eingestellt worden. Das teilten die Rechtsanwälte 31-Jährigen mit.


Annika Schleu hatte in Tokio auf Goldkurs gelegen. Beim Parcoursspringen blockierte das zugeloste Pferd Saint Boy und zeigte sich verängstigt und überfordert. Die Athletin versuchte unter Tränen, das Tier mit Sporen und Gerte zurück in den Parcours zu bringen. Scheus Trainerin, Kim Raisner, forderte die Athletin zusätzlich mit umstrittenen Zurufen auf, das Pferd zu schlagen und stieß ihm selbst gegen die Kruppe.


Die Anwälte von Annika Schlei gaben in ihrer Mitteilung bekannt, dass die Athletin 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen wird - damit werde das Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft „endgültig abgeschlossen“.


Die Einstellung des Verfahrens stelle „weder ein Schuldanerkenntnis dar, noch wurde hierdurch die Schuld beziehungsweise ein hinreichender Tatverdacht bestätigt“. Schleu habe sich „in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft aus rein verfahrensökonomischen Gründen“ für diesen Weg entschieden, heißt es seitens der Anwälte.


Der Welt-Fünfkampf-Verband (UIPM) hatte nach dem Vorfall in Tokio Konsequenzen gezogen und angekündigt, das Springreiten aus dem Programm des Fünfkampfs zu streichen. Nach den Sommerspielen 2024 in Paris soll die Disziplin durch eine neue ersetzt werden. Derzeit laufen die Beratungen, welche Sportart das Springreiten ersetzen soll.

 

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