LPO 2018 – Teil I: Die wichtigsten Änderungen für alle Turnierreiter

Foto: Stefan Lafrentz

Am 1. Januar 2018 ist die überarbeitete Leistungsprüfungsordnung (LPO) in Kraft getreten und mit ihr ergeben sich einige Neuerungen für Teilnehmer aller Disziplinen des Pferdesports.

PFERD+SPORT hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst. In diesem Teil der Serie: Allgemeine Änderungen für alle Turnierreiter.

- Um dem Phänomen entgegenzuwirken, dass bei vielen Turnieren binnen weniger Minuten alle  Startplätze vergeben, die tatsächlichen Starterzahlen auf dem Turnier allerdings klein sind, erfolgt die Startplatzbegrenzung nun mit zusätzlichen Handicaps: Es gibt immer mindestens zwei Beschränkungen: eine räumliche (Reiterbund o.ä.) und eine weitere (Vorerfolge, Leistungsklasse o.ä.). Es sind zudem nur zwei Turniere pro Wochenende mit Startplatzbegrenzung nennbar.

- Die Altersklasse Children (U15) wurde etabliert

- Aus LK 0 wird LK 7

- Für jeden Abreiteplatz muss ein Richter zur Aufsicht anwesend sein

- Wer ist Amateur und wer nicht? Die Teilnahmeberechtigung für geschlossene (Amateure) und offene Prüfungen (Profis) war bisher oft nicht eindeutig definiert, jetzt gilt folgendes:

1. Amateure erwirtschaften kein gewerbsmäßiges Einkommen durch den Beritt von Pferden für Dritte, das Erteilen von Reitunterricht, oder den regelmäßigen Handel von Pferden.
2. Voraussetzungen zur Teilnahme an geschlossenen Prüfungen sind zudem: in der zurückliegenden Saison erfolgte keine Teilnahme an Prüfungen in/ab Kl. S***, keine Teilnehmer LK 1, bei LK 4,3,2 dürfen keine Platzierungen mit mehr als drei verschiedenen Pferden in der betreffenden Disziplin erreicht worden sein.

- Zur Platzierung müssen alle Platzierten erscheinen, nicht mehr nur die Teilnehmer von Platz eins bis sechs, anderenfalls droht die Aberkennung der Platzierung.

- Die Verschnallung einiger Reithalfter ist genau definiert. Generell gilt: „Das Reithalfter soll leicht anliegen und darf weder die Atmung beinträchtigen, noch die Maultätigkeit des Pferdes (Kauen) unterbinden.“

1. Beim Hannoverschen Reithalfter gilt: Es sollen zwei Finger Platz zwischen Nasenrücken und Reithalfter passen.

2. Beim Englischen Reithalfter genügt ein Finger

- Die international bereits angewendete ‚Blood Rule‘ erfolgt nun auch in der LPO: Wird Blut am Pferd gefunden, erfolgt der Ausschluss des Paares. Das gilt nur bei Verschulden des Reiters, also nicht bei Verletzungen durch das Pferd selbst, wie bei Ballentritten.

- Das Drei-Ringe-Gebiss/ die Pessoa-Trense ist ab Klasse A wieder erlaubt

- Fällt ein Turnier aus, verbleiben drei Euro pro reserviertem Startplatz für den Veranstalter, der Restbetrag der Nennungen muss dem Teilnehmer erstattet werden.

- Die Zeiteinteilung muss erst fünf Tage, nicht wie bisher sieben Tage, vor Beginn des Turniers auf www.nennung-online.de veröffentlicht werden.

- wird eine Prüfung auf einen anderen Tag gelegt, als in der vorläufigen Zeiteinteilung angegeben, kann der Teilnehmer den Einsatz bis zum Ende der Veranstaltung zurückfordern.

- Die Anwesenheit oder Rufbereitschaft eines Hufschmieds auf dem Turnier (außer bei Fahren und Gelände) ist kein Muss mehr.

- Männer und Frauen grüßen die Richter der Prüfung fortan gleich

- In Eignungsprüfungen gibt es kürzere Dressuraufgaben (3,5 bis 4 Minuten), 5-6 Sprünge und ein neues Bewertungssystem: eine Gesamtwertnote für die Rittigkeit, die Grundgangarten und den Gesamteindruck; eine Gesamtwertnote für Rittigkeit, Springmanier und Gesamteindruck;  Im Anschluss erfolgt ein Addieren der Gesamtnoten und Teilen durch zwei zur Berechnung des Endergebnis‘.

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