Aktionsbündnis fordert Umweltminister zur Wolfsregulierung auf

(Foto: pixabay)

Die FN gab gestern bekannt, dass die neuen amtlichen Zahlen des Bundesamtes für Naturschutz eine dramatische Zunahme des Wolfsbestandes in Deutschland belegen. Das hat erhebliche Folgen für den ländlichen Raum, die Landnutzer und vor allem für die Weidetierhaltung – die Schäden steigen weiter an, naturnahe Weidewirtschaft gerät in Gefahr und gleichzeitig schwindet die Akzeptanz für den Wolf. Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) und die Weidetierhalterverbände, darunter auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), haben deshalb anlässlich der Umweltministerkonferenz, die vom 11. bis 13. November stattfindet, ein 10-Punkte-Programm zur Zukunft des Wolfes in Deutschland formuliert. Dieses enthält folgende Forderungen:

1. Wolfsbestand in Deutschland nicht kleinreden
Die Zählweise des Bundesamtes für Naturschutz muss zeitnah und nachvollziehbar sein. Sie darf nicht lediglich auf die Anzahl der Einzeltiere, Paare und Rudel abstellen, sondern muss den daraus resultierenden Gesamtbestand erfassen.

2. Der günstige Erhaltungszustand des Wolfes ist erreicht
In Anlehnung an wissenschaftliche Publikationen handelt es sich bei der Wolfspopulation in Deutschland um den Westteil der baltisch-osteuropäischen Population. Mit einem Gesamtbestand von 8.500 Tieren, davon 1.800 Tieren in Deutschland, ist deren günstiger Erhaltungszustand gesichert.

3. Akzeptanzbestand durch Bund und Länder festlegen
Konflikte zwischen Wolf und Landnutzern sowie Weidetierhalten nehmen weiter zu. Zur Vermeidung eines unkontrollierten Anstieges des Wolfsbestandes müssen Bund und Länder jetzt einen spezifischen Akzeptanzbestand festgelegen.

4. Alle Länder müssen jetzt in Wolfsverordnungen eine effektive Wolfsregulierung ermöglichen
Der Bund hat mit seiner Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Frühjahr 2020 die rechtliche Grundlage für einen Einstieg in die Entnahme von Einzeltieren bis hin zu Rudeln geschaffen. Die Länder müssen diese Verordnungsermächtigung jetzt mit rechtssicheren Regelungen für eine effektive Wolfsregulierung ausfüllen. Es ist Aufgabe der Umweltministerkonferenz, hierfür eine Muster-Wolfsverordnung zu erarbeiten.

5. Der Wolf ist sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene in das Jagdrecht aufzunehmen
Die FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) erlaubt bereits jetzt eine Aufnahme des Wolfes in den Rechtskreis des Jagdrechts bei Einhaltung des Schutzregimes. Das Jagdrecht bietet mit seinem bewährten Reviersystem und seinen Regelungen zur Jagdausübung den geeigneteren Rechtsrahmen.

6. Die Länder müssen Präventionsmaßnahmen finanzieren und Wolfsrisse vollständig entschädigen
Es sind vollumfassende Finanzmittel für rasch umsetzbare präventive Maßnahmen sowie für die vollständige Entschädigung von Wolfsrissen zur Verfügung zu stellen, damit ein Akzeptanzbestand finanzierbar ist.

7. Die Länder müssen eine unbürokratische Rissbewertung sicherstellen und zu Gunsten der Geschädigten eine Beweislastumkehr einführen
Die derzeitige Praxis bei der Meldung von Wolfsrissen, dem Verfahren der Rissbegutachtung und zur Kompensation von Schäden ist unzulänglich und grundlegend neu zu justieren. Zu Gunsten der Geschädigten ist eine Beweislastumkehr einzuführen. Zukünftig muss eine zeitnahe Entschädigung bereits dann erfolgen, wenn ein Wolfsriss nicht ausgeschlossen werden kann.

8. Der Bund muss die Spielräume des Art. 16 FFH-Richtlinie zur Entnahme von Wölfen vollständig umsetzen
Die bisherige Umsetzung des Art. 16 FFH-Richtlinie geht zu Lasten der Landnutzer und Weidetierhalter. Die Möglichkeiten zur Entnahme von Wölfen nach Art. 16 FFH-Richtlinie, insbesondere des Abs. 1 Ziffer e), müssen jetzt vollständig umgesetzt werden.

9. Bund und Länder müssen die bereits jetzt bestehende Möglichkeit einer Schutzjagd im nationalen Recht anerkennen
In anderen EU-Ländern wie Frankreich, Schweden und Finnland wird die von der EU auch jetzt unter der Rechtslage nach Anhang IV der FFH-Richtlinie nicht beanstandete Praxis einer Schutzjagd in der Abgrenzung zur Lizenzjagd bereits erfolgreich durchgeführt. Der Ansatz selbst wurde auch seitens des Europäischen Gerichtshofes nicht bemängelt. Eine rechtssichere Ausgestaltung ist somit auch in Deutschland möglich und muss von Bund und Ländern schnellstmöglich umgesetzt werden.

10. Die Bundesregierung muss im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft eine Initiative zur Umstufung des Wolfes von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie starten
Die Listen der FFH-Richtlinie von 1992 spiegeln nicht die zwischenzeitlich positive Entwicklung des europaweiten Wolfsbestandes wider. Eine Überarbeitung der Listen mit einer Umstufung des Wolfes von Anhang IV zu Anhang V ist zwingend erforderlich, um die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen eines aktiven Bestandsmanagements in Zukunft sicherzustellen.

Das AFN hat einen konkreten „Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes aktives Wolfsmanagement“ vorgelegt, der jetzt umgesetzt werden muss und der hier abgerufen werden kann: https://www.forumnatur.de/media/wolf_management_2.auflage.pdf).

Bauern, Gärtner, Jäger, Wald- und Grundbesitzer, Weidetierhalter, Pferdesportler, Pferdezüchter und andere Weidetierhalter ziehen an einem Strang
„Mit mindestens 1800 Wölfen ist längst ein Erhaltungszustand erreicht, der es erlaubt, den Bestand zu begrenzen. Ohne eine Regulierung des Wolfsbestandes wird die Haltung von Weidetieren in der Fläche im Grundsatz in Frage gestellt. Herdenschutz hat Grenzen und ist nur ein Trostpflaster. Hinhalten, Vertrösten und kleinteilige Scheckbuchpolitik ist keine zukunftsfähige Strategie – damit lassen sich die Probleme der Weidetierhalter nicht lösen", sagte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, im Rahmen einer Pressekonferenz des Aktionsbündnis Forum Natur gemeinsam mit den Verbänden der Weidetierhalter.

Bauern, Waldbesitzer, Gärtner, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger, Pferdesportler und Pferdezüchter sowie Halter von Ziegen, Schafen und landwirtschaftlichen Wildtieren fordern in dem Papier, alle Bundesländer müssten jetzt in Wolfsverordnungen eine aktive Regulierung des Bestandes ermöglichen und den Wolf sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene in das Jagdrecht aufnehmen. "Risse durch Wölfe nehmen exponentiell zu, Prävention stößt bereits jetzt finanziell und praktisch an ihre Grenzen. Die Politik ist deshalb gefordert, endlich den Rechtsrahmen für ein aktives Wolfsmanagement zu schaffen. Wir haben bereits jetzt in vier Bundesländern eine der höchsten Wolfsdichten weltweit“, sagt der Vizepräsident des Deutschen Jagdverbandes, Helmut Dammann-Tamke.

Die Weidetierhalterverbände, wie etwa Schäfer, fordern, dass die Bundesländer Präventionsmaßnahmen finanzieren und Wolfsrisse vollständig entschädigen. „Es muss endlich eine, für alle verständliche, nachvollziehbare und für die Weidetierhalter tragbare Definition des günstigen Erhaltungszustandes erfolgen. Erst dann wird es möglich sein, die Rahmenbedingungen für alle – für die Politik, den Wolf und die Schafhaltung festzulegen und diese auch einzuhalten und umzusetzen“, betont Alfons Gimber, Vorsitzender der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände.

Das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) ist ein Zusammenschluss von Landnutzerverbänden, die sich zum Ziel gesetzt haben, sowohl für die wirtschaftlichen als auch für die naturschützenden Belange des ländlichen Raumes einzutreten. Die im Aktionsbündnis Forum Natur zusammengeschlossenen Verbände der Grundeigentümer und Landnutzer – Bauern, Waldbesitzer, Gärtner, Grundbesitzer, Jagdgenossenschaften, Jäger, Pferdeleute und Fischer – sind überzeugt, dass nur durch die nachhaltige Naturnutzung die bestehende Kulturlandschaft mit ihrer Vielfalt an Arten und Biotopen erhalten bleiben kann.

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